Mietwohnungsbau in Dassendorf

Veröffentlicht am 12.02.2016 in Kommunalpolitik
 

Hinter dem Lärmschutzwall entlang der Bundesstraße 207 entsteht derzeit das Neubaugebiet „Am Holunderbusch“. Die meisten der 33 Einfamilienhäuser sind fertiggestellt und bereits bezogen. Am östlichen Ende des Areals entsteht momentan eine Seniorenwohnanlage für das „Wohnen mit Service“ in zwei Gebäudekomplexen mit insgesamt 61 Wohnungen. Das östliche, größere Gebäude mit 38 Wohneinheiten, ist fast fertiggestellt und wird im März eingeweiht, das westliche, zum angrenzenden noch freien Grundstück, im Sommer bezugsfertig sein.

Vor der Seniorenwohnanlage war geplant, auf einer  westlich vorgelagerten Fläche von ca. 2.600 qm eine Sozialstation zu errichten. Aufgabe einer solchen Einrichtung ist die Stationierung von Pflege- und Betreuungspersonal sowie Fahrzeugen für die ambulanten Einsätze. Pflegerische Leistungen werden in Sozialstationen, wie sie heute konzipiert sind, nicht mehr erbracht. Aufgrund der gewerblichen Nutzung und der zu erwartenden Verkehrsbelastung wurde die Fläche als Mischgebiet ausgewiesen.

Nachdem sich kein Betreiber für die Sozialstation gefunden hatte, soll diese Fläche wieder – wie im städtebaulichen Vertrag geregelt – als allgemeine Wohngebietsfläche ausgewiesen werden. Im Laufe der Beratungen wurden unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten diskutiert, von denen die meisten wieder verworfen wurden. Zwei mögliche Varianten der Bebauung blieben letztendlich im Mittelpunkt:

  1. Erstellung von vier Einfamilienhäusern.
  2. Errichtung von zwei kleineren Gebäuden, eines mit 10 größeren Wohnungen und ein zweites mit 14 Wohnungen in einfacher Bauweise/Standard, um hier bezahlbaren Wohnraum, insbesondere für junge Leute, zu schaffen. Die beiden Gebäude sollen sich in der Art den vorhandenen Bauwerken im Umfeld angleichen durch Verwendung gleicher oder ähnlicher Materialien. In der Größenordnung sollen sie das Bindeglied zwischen Seniorenwohnanlage und den Einfamilienhäusern darstellen.

Vor diesem Hintergrund hatte die Dassendorfer Gemeindevertretung (GV) am 19.1.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 27 beraten. Mehrheitlich wurde die 2. Variante durch die GV beschlossen. Neben den 6 stimmberechtigten  Mitgliedern der SPD-Fraktion hatten auch 2 anwesende Vertreter der CDU für diese Variante gestimmt.

Dieser GV-Beschluss hat bei etlichen Anwohnern des Neubaugebietes des B-Plans 27 zu Fragen und zum Teil heftiger Kritik geführt. Die Dassendorfer SPD möchte hier die Gelegenheit nutzen, ihre Argumente näher zu erläutern, die letztendlich zu dem besagten Abstimmungsverhalten führten.

  • In Dassendorf besteht ein erheblicher Bedarf an Mietwohnungsraum, der nur in ganz geringem Maße vorhanden ist. Dieses ist ein generelles Problem, das von Hamburg auch auf dessen „Speckgürtel“ (hierzu zählt auch Dassendorf), ausstrahlt. In Schleswig-Hostein gibt es einen Fehlbestand von etwa 4.000 Mietwohnungen. Wir sind der Überzeugung, dass alle betroffenen Gemeinden dazu beitragen sollten, die Not am Mietwohnungsmarkt zu lindern.
  • Das Motto, mit dem die Dassendorfer SPD zur Kommunalwahl 2013 angetreten ist, lautet „Gemeinde. Gemeinsam. Gestalten.“. Viele Dassendorfer Bürgerinnen und Bürger, gerade Jüngere und Einkommensschwächere, haben uns immer wieder darauf angesprochen, dass sie gerne weiterhin in Dassendorf leben möchten, sich den Kauf der eigenen vier Wände aber nicht leisten könnten. Bezahlbarer Wohnraum steht in Dassendorf jedoch kaum zur Verfügung. Auch bei einem gewissen Verständnis für die Aufregung der direkt betroffenen Anlieger, müssen wir als SPD-Kommunalpolitiker die Belange der gesamten Dassendorfer Bevölkerung im Fokus behalten. In unserem Wahlprogramm heißt es weiter „Wir wollen den demographischen Wandel gestalten und in Planungsvorhaben einbeziehen“. Hierzu gehört neben der Schaffung von altengerechtem Wohnraum auch die Bereitstellung von Wohnungen für die Jüngeren.
  • Unser Bestreben ist es, diesen Mietwohnraum so rasch wie möglich zu schaffen. Das besagte Grundstück bietet hierfür optimale Voraussetzungen, da es voll erschlossen ist und ein Dassendorfer Interesse gezeigt hat, es entsprechend zu bebauen. Einem Bau von zwei Gebäuden mit ausschließlich hochpreisigen Wohnungen hätten wir nicht zugestimmt. In Verhandlungen konnten wir erreichen, dass 14 der insgesamt 24 Wohnungen preisgünstig vermietet werden sollen. Bereits jetzt gibt es zahlreiche Anfragen von Dassendorfer Interessenten.
  • Das von etlichen betroffenen Anliegern befürchtete „Parkchaos“ wird es unseres Erachtens nicht geben. Die Einfamilienhausgrundstücke des besagten Neubaugebietes weisen überwiegend zwei Stellplätze auf, einige sogar drei. Das heißt, dass deren Autos auf dem eigenen Grundstück abgestellt werden. Für Gäste stehen öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass längst nicht alle Dassendorfer und Dassendorferinnen für sich und deren Besucher ausreichend Parkfläche „vor der Haustür“ vorfinden. Für die Seniorenwohnanlage und die beiden geplanten Wohngebäude mit zusammen 24 Wohneinheiten sind fast 70 Stellplätze vorgesehen, davon 66 auf der gemeinsam genutzten Fläche westlich der Seniorenwohnanlage. Die gemeinschaftliche Nutzung ist deshalb unproblematisch, weil es für die gesamte Anlage nur einen Eigentümer gibt. Die einzige Zufahrt wird ausschließlich über die Straße „Am Holunderbusch“ erfolgen. Das Parken wird hier aber nur für die Bewohner der genannten Wohnungen und deren Besucher zulässig sein.
  • Bild: Rechts der 1. und 2. Bauabschnitt der Seniorenwohnanlage, links der gemeinsame Parkplatz sowie die Mietwohnungsgebäude (für eine vergrößerte Ansicht klicken Sie HIER.)

    Im Hinblick auf die Erfahrungen, die bislang hier und in anderen Seniorenwohnanlagen gemacht wurden, ist davon auszugehen, dass lediglich ca. 15% der Mieter noch ein eigenes Auto haben, mit Sicherheit aber kein zweites! Der Vermieter geht davon aus, dass einschließlich der Fahrzeuge des Betreibers (ASB) etwa 20 Parkplätze für die Seniorenwohnanlage benötigt werden. In einem der geplanten Wohnhäuser sind auch günstige Single-Wohnungen vorgesehen, so dass auch hier eher nur ein Auto vorhanden sein wird. Vor diesem Hintergrund kann man davon ausgehen, dass selbst alle Besucher, sowohl der Seniorenwohnanlage als auch der geplanten beiden Wohnhäuser, bei Bedarf einen freien Parkplatz vorfinden werden.
  • Wie bereits einleitend erwähnt, war das Grundstück vor der Seniorenwohnanlage für die Errichtung einer Sozialstation eingeplant. Dieses war allen Grundstückserwerbern des B-Plans 27 bekannt und in den ausgehändigten Unterlagen so ausgewiesen. Wir Dassendorfer Sozialdemokraten möchten an dieser Stelle einmal mehr deutlich machen, dass durch die Neuplanung und den neuerlichen GV-Beschluss für die Anlieger des Neubaugebietes eine geringere verkehrliche Belastung eintreten wird. Die verkehrstechnische Stellungnahme, die im Rahmen der Aufstellung des ursprünglichen B-Planes 27 erstellt wurde, ging von 20 stationierten Fahrzeugen und mindestens 200 Fahrzeugbewegungen pro Tag aus. Der Betrieb beginnt in der Regel um 5.30 Uhr, die letzten Fahrzeuge verlassen das Grundstück gegen 21.30 Uhr. Durch die Umwandlung in Wohnbebauung wird eine erhebliche Reduzierung der Belastungen eintreten. Durch die Anordnung der Gebäude und der Stellplatzfläche werden die beiden Häuser eine abschirmende Funktion zwischen Kfz-Stellplätzen und Einfamilienhäusern aufweisen. Außerdem wird der Eigentümer vor dem etwas nach Norden versetzten Haus einen Spielplatz auf der Südseite einrichten, der natürlich von allen Kindern genutzt werden kann.

Die Dassendorfer SPD hofft, mit diesen Ausführungen ein wenig mehr Klarheit und Substanz in die Diskussionen einbringen zu können. Wir hatten in der letzten Zeit immer mehr den Eindruck, dass die Emotionen bei den geführten Gesprächen die Oberhand gewinnen und nur noch wenig Raum für Sachargumente bleibt. Dazu hat nach unserer Überzeugung die Lokalpresse einen erheblichen Anteil beigetragen.

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