In der Waldsiedlung Dassendorf: Ungerechtigkeiten in den B-Plänen 1.4 und 19 werden nun beseitigt!

Veröffentlicht am 12.05.2011 in Kommunalpolitik
 

Eine gute Nachricht für alle betroffenen Grundstückseigentümer: Die im Frühjahr 2004 von der damaligen CDU-Mehrheit beschlossenen Änderungen in den Bebauungsplänen (B-Plänen) 1.4 (westlich Kreuzhornweg) und 19 (nördlich Müssenweg) werden jetzt zügig rückgängig gemacht. . Was unter dem damaligen CDU-Bürgermeister Dr. Rüberg als „Erhalt des Waldsiedlungscharakters“ tituliert wurde, entpuppte sich für die meisten der betroffenen Grundstücksbesitzer als bürgerfeindliche und vermögensvernichtende Maßnahme. Wir Dassendorfer Sozialdemokraten hatten uns von Anfang an gegen diese Benachteiligungen ausgesprochen. Wir wollen, dass den Bewohnern der Waldsiedlung mehr und flexiblere Bebauungsmöglichkeiten eingeräumt werden.

Rückblick:
Im Jahr 2004 hatte die CDU eine weitreichende Änderung folgender B-Pläne vollzogen:
- 1.4 (westlich Kreuzhornweg)
- 1.6 (Ecksweg)
- 19 (nördlich Müssenweg)
Dabei wurden die überbaubaren Grundstücksflächen (sogenannte Baufenster) in erheblichem Maße beschränkt. Der Bau eines 2. Hauses auf dem eigenen Grundstück wurde damit für viele Bürger ausgeschlossen, Grundstücke schwer verkäuflich. Die Wahl von Lage und Form eines Neu- oder Anbaus auf dem Grundstück wurden zudem erheblich eingeschränkt.

Für die Akzeptanz einer solch weitreichenden und langfristig wirksamen Planungsänderung der Gemeinde wäre ein breiter Konsens unter den Fraktionen hilfreich gewesen. Nach einer gemeinsamen Lösung, die womöglich von allen Fraktionen hätte getragen werden können, hatte die CDU damals aber gar nicht erst gesucht. Sie setzte allein auf ihre eigene, dünne Mehrheit. Durch trickreiche Neuzuschnitte von B-Planbereichen wollte sie die Befangenheitsfrage bei Abstimmungen umgehen. Auf diese Weise wurden die B-Pläne entsprechend geändert und erlangten Rechtsgültigkeit. Im Sommer 2010 wurde jedoch gerichtlich festgestellt, dass mindestens einer der B-Pläne nicht rechtmäßig zustande gekommen ist. Das Gericht bescheinigte dem ehemaligen CDU-Bürgermeister Dr. Rüberg, eine Planung zu seinem eigenen Vorteil betrieben zu haben, da er über einen B-Plan in seiner unmittelbaren Nachbarschaft abgestimmt habe. Seine eigene Stimme war dabei entscheidend. Der B-Plan ist damit nicht rechtmäßig zustande gekommen. Dennoch ist er bisher gültig. Dem soll nun Abhilfe geschaffen werden.

Am 15.Februar 2011 tagte erneut der Planungsausschuss der Gemeinde. Hier wurde mit Mehrheit der Stimmen von SPD und GuD beschlossen, die von der CDU verantworteten Ungerechtigkeiten in den B-Plänen 1.4 und 19 rückgängig zu machen. Wegen der Komplexität der Änderungsnotwendigkeiten wird die Überarbeitung des B-Plans 1.6 erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Auch die Landesplanung verweist in ihren neuesten Stellungnahmen immer wieder auf den Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Innenentwicklung bedeutet vernünftige bauliche Nachverdichtung, auch in der Waldsiedlung. Die SPD-Dassendorf setzt sich weiterhin für dieses Ziel ein.

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