Auf einer Versammlung von Ortsvereinsvorsitzenden und GemeindevertreterInnen der SPD im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde die vom Innenminister geplante Änderung der Amtsordnung beraten.
Dazu stellten die Teilnehmer fest:
Die jetzige Landesregierung ist nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Neuwahl des Schleswig–Holsteinschen Landtages politisch nicht legitimiert. Deshalb sollten in dieser Wahlperiode keine Entscheidungen mehr getroffen werden, die eine lange Nachwirkungszeit haben. Hierzu gehört auch die Umsetzung des Landesverfassungsgerichtsurteils zur Amtsordnung.
Das Gericht hat dem Landtag Zeit gegeben, eine Neuregelung bis zum 31.12 2014 zu treffen. Diese Frist ist auszuschöpfen, damit nach einer gründlichen Beratung der neue Landtag legitim darüber entscheiden kann. Es gibt keinen Grund zur Eile.
Dennoch ist die Landesregierung entschlossen, eine Änderung der Amtsordnung und anderer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften noch mit diesem Landtag auf den Weg zu bringen.
Daher stellen wir - auch vor dem Hintergrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts zur Amtsordnung vom 26.02.2010 - fest:
1. Die Einrichtung einer weiteren, in Volkswahl gewählten politischen Verwaltungsebene (Amtsausschüsse) lehnen wir ab.
2. Eine damit verbundene Schwächung der gemeindlichen Ebene kommt für uns nicht in Betracht. Die Gemeinden müssen in ihrer Stärke als der wesentliche Lebensmittelpunkt der Bürger und Bürgerinnen erhalten bleiben.
3. Die komplette Rückübertragung aller Aufgaben auf die Gemeinden und die Bildung von Zweckverbänden zur Erledigung vieler dieser Aufgaben – wie es der Innenminister aktuell vorschlägt – halten wir für rechtlich zweifelhaft und praktisch schwer durchführbar und nicht wirtschaftlich.
4. Damit bleibt nur eine so genannte Katalog-Lösung für eine zeitnahe, praxistaugliche und verfassungskonforme Reform der Amtsordnung. Mit ihr wären z.B. Planungsaufgaben nicht übertragbar. Andere Aufgaben (Positiv/Negativliste) dürften die Gemeinden auf die Ämter übertragen, ohne aber dabei die letztendliche Entscheidung aus der Hand zu geben. Eine voraussetzungslose Rücknahme der Aufgaben muss möglich sein.
5. Bei einer Neuregelung ist zentral darauf zu achten, dass kostengünstige, effektive und bürgerfreundliche Lösungen gewährleistet sind.
6. Bei der Ausgestaltung dieser Katalog-Lösung werden wir uns an der Positionsfindung von SGK, Landtagsfraktion, Landespartei und Gemeindetag aktiv beteiligen.