Gewerbegebiet Dassendorf

Veröffentlicht am 09.10.2012 in Kommunalpolitik
 

In der vergangenen Legislaturperiode wurden mit dem Bebauungsplan (B-Plan) 23 die Weichen für den neuen Standort des Rewe-Marktes und für ein neues Gewerbegebiet der Gemeinde Dassendorf gestellt. In der vergangenen Legislaturperiode wurden mit dem Bebauungsplan (B-Plan) 23 die Weichen für den neuen Standort des Rewe-Marktes und für ein neues Gewerbegebiet der Gemeinde Dassendorf gestellt. Der neue Rewe-Standort ist mittlerweile umgesetzt und in dieser Legislaturperiode bereits um den Getränkemarkt erweitert worden. Die Erschließung des Gewerbegebietes gestaltet sich dagegen seit Jahren problematisch. Mit Rücksicht auf das laufende Verfahren wurde bisher auf eine detaillierte Berichterstattung seitens der Gemeinde verzichtet.

Ein Teil des geplanten Gewerbegebietes zwischen B 207 und der Bargkoppel (ca. 13.000 qm) gehört der Gemeinde Dassendorf. Diese hatte in der vergangenen Legislaturperiode das Grundstück erworben. Ein anderer Teil der Ackerfläche, die im Plan als Gewerbegebiet ausgewiesen wurde (ca. 3.500 qm) liegen im Eigentum eines Landwirtes. Planerisch ist das Gebiet mit Wirksamwerden des Bebauungsplanes Gewerbegebiet. Für die tatsächliche Erschließung des Gebietes ist jedoch ein weiteres Regenrückhaltebecken (RRB) notwendig. Das bereits vorhandene RRB an der Kreuzung ist ausschließlich für das Regenwasseraufkommen des Rewe-Marktes berechnet und gebaut worden – warum wurde nicht bereits damals die Regenrückhaltung für die Gemeindefläche mit berücksichtigt? Statt dessen wurde von der Gemeinde damals innerhalb der  gemeindlichen Gewerbefläche  ein weiteres RRB ausgewiesen. Um mit dem Oberflächenwasser aber an die Leitungen an der B 207 zu gelangen, blieb die Gemeinde auf Leitungsrechte des Landwirtes angewiesen, da diesem auch die Fläche gehört, die östlich an Rewe angrenzt – alternativ müssten die Leitungen über die gesamte bereits bebaute Rewe-Fläche verlegt werden.

Dieser Umstand der ungeklärten Leitungsrechte war Herrn Dr. Rüberg als Bürgermeister der vergangenen Wahlperiode bekannt. Eine Einigung mit dem betroffenen Landwirt hatte er nicht herbeigeführt. Die Umsetzung einer Erschließung des Gewerbegebietes war damit nicht möglich. Außerdem hatte der Kreis die Einleitungsgenehmigung des Regenwassers aus dem Planungsgebiet mit zahlreichen Auflagen versehen, deren Abarbeitung umfangreiche Zeit und Folgekosten in Anspruch nahm. 

 

Erste Gespräche in dieser Legislaturperiode mit Planern, Wirtschaftsförderungsgesellschaft und Interessenten führten außerdem zu dem Ergebnis, dass mit dem möglichen Erlös aus den Grundstücksverkäufen die notwendigen Erschließungskosten bei weitem nicht gedeckt werden – so die nüchterne Erkenntnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Ein größeres und damit rentableres Gewerbegebiet wird vom Land jedoch nicht genehmigt, da Dassendorf auf keiner Erschließungsachse liegt, die das erlauben würde. Die interessierten Gewerbetreibenden selbst wollen eine eigene Erschließung des Gebietes nicht in die Hand nehmen, sondern voll erschlossene Grundstücke der Gemeinde kaufen. Die Gemeinde hat bereits rund 400.000 Euro durch Ankauf der Fläche und erhebliche Beteiligung an Planungs- und Herstellungskosten in die Fläche investiert– so hatte es Dr. Rüberg bei Entstehung vom neuen Rewe-Markt „ausgehandelt“.

Vor diesem Hintergrund wurde dann in dieser Legislaturperiode planerisch angestrebt, das notwendige RRB von den kostbaren Gewerbeflächen auf die angrenzenden Ackerflächen an der B 207 zu verlegen. Eine Einigung musste diesbezüglich mit besagtem Landwirt herbeigeführt werden, dem sowohl die angrenzende Fläche gehört als auch die durch die neue B-Planung zur Gewerbefläche umgewidmete Ackerfläche an der Bargkoppel. Nach zähem Ringen schien die Einigung im Frühjahr 2011 nah. Dabei ging es vor allem um die Erschließungskostenbeteiligung des Landwirtes. Laut Aussage der Verwaltung und juristischem Gutachten der Gemeinde sei der Landwirt mit seiner künftigen Gewerbefläche auch an den Erschließungskosten heranzuziehen. Die Fläche liege zwar an der Bargkoppel, aber der Landwirt könne seine Fläche nur über eine im B-Plan zugelassene „Bedarfszufahrt“ erreichen. Außerdem sei eine vollständige Erschließung samt Oberflächenentwässerung über die Bargkoppel nicht sichergestellt. Zur vollständigen Erschließung der Fläche wurde eine Stichstraße vom Erschließungs-Wendehammer des Gemeindegewerbegebietes zur Fläche des Landwirtes geplant. Von diesem Vorgehen ist der Landwirt in den Gesprächen nachweislich in Kenntnis gesetzt worden.

Auf dieser Grundlage wurde auch der Preis für die RRB-Fläche an der B 207 ausgehandelt. Insgesamt geht es hier für Gemeinde und Landwirt um nicht unerhebliche Kosten. Der Planungsgewinn einer Ackerfläche (Wert weniger als 5 Euro pro qm) gegenüber  einer erschlossenen Gewerbefläche (Verkaufswert über 50 Euro) ist erheblich. Insbesondere für den, der sich nicht an Erschließungskosten von ca. 30 Euro pro qm beteiligt. In einem gemeinsamen Treffen mit dem Landwirt und  der Bürgermeisterin  Martina Falkenberg unter Beteiligung der Verwaltung wurde schließlich im Frühjahr 2011 eine Einigung protokolliert und von allen Beteiligten bestätigt. Die Gemeindevertretung stimmte dem notariellen Abschluss eines Kaufvertrages für die RRB-Fläche mit dem Landwirt zu und beauftragte die Bürgermeisterin, diesen durchzuführen – vertrauend auf die  dargestellten Verhandlungsergebnisse.  Eine bedrohliche Erkrankung der Bürgermeisterin führte dann dazu, dass nicht Frau Falkenberg den Notarvertrag mit dem Landwirt abschloss, sondern ihr Stellvertreter, Herr Dr. Rüberg. Dieser fühlte sich nicht an die bisherigen Verhandlungen gebunden. Gemeindliche Gremien wurden von ihm nicht über anderslautende Gespräche in Kenntnis gesetzt. Der von ihm geschlossene Vertrag fußte letztlich darauf, dass das Gebiet des Landwirtes nicht durch eine Stichstraße mit dem Gewerbegebiet zu verbinden sei – dies als aufschiebende Bedingung für die Umsetzung des Kaufvertrages zum notwendigen RRB an der B 207 mit dem offensichtlichen Ziel, den Landwirt von Erschließungskosten frei zu halten. Im Planungsausschuss war der B-Plan zunächst sogar ohne Stichstraße beschlossen worden, dann aber –auf Drängen von Planungsbüro und Verwaltung, die den Stich für eine Erschließung der Fläche notwendig hielten – wieder eingesetzt worden.

Als die Bürgermeisterin die Amtsgeschäfte wieder aufnehmen konnte, war der (privatrechtliche) Kaufvertrag jedoch so nicht umzusetzen – was richterlich bestätigt wurde - da der B-Plan den zwischen Dr. Rüberg und dem Landwirt ausgehandelten neuen Bedingungen (ohne Stichstraße) nicht entsprach. Dies wiedersprach jedoch den Bau-/Planungs-und Erschließungsrechtlichen juristischen Erkenntnissen von Gemeinde und Verwaltung, die vor einer Umsetzung ohne Stichstraße warnte, da das Landwirt-Grundstück in dieser Form nicht als voll erschlossen gelten könnte. Eine Einigung war in dieser verfahrenen Lage nicht möglich. Der Landwirt entzog sich jeglicher Gespräche. Die zeitnahe Erschließung der Fläche liegt jedoch im Interesse der Gemeinde, da ein erheblicher Anteil an Gemeindemitteln bereits in der Fläche gebunden sind und es mehrere ortsansässige Interessenten gibt, die auf eine baldige Erschließung der Fläche hoffen. Somit hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 1.10.2012 nun einen Aufstellungsbeschluss gefasst, nachdem die Stichstraße aus dem B-Plan genommen wird – ungeachtet der Frage, was dies für die spätere Erschließung des Grundstücks des Landwirtes bedeutet. Sobald der neue B-Plan rechtswirksam wird, kann der Kauf der RRB-Fläche abgewickelt werden. Aller Voraussicht nach kann dann 2012 mit der Erschließung des Gewerbegebietes begonnen werden.

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