In der Dezember-Ausgabe 2010 unserer „Hallo Dassendorf“ hatten wir ausführlich über die beabsichtigten Änderungen in den beiden B-Plänen 1.4 und 19 berichtet. Im Frühjahr 2004 hatte die damalige CDU-Mehrheit mit der Begründung „Erhalt des Waldsiedlungscharakters“ Änderungen in den B-Plänen durchgesetzt, die sich bei den betroffenen Grundstücksbesitzern als eklatante Ungerechtigkeiten entpuppten. Die überbaubaren Grundstücksflächen wurden durch die Änderungen in vielen Fällen derart beschränkt, dass beispielsweise der Bau eines zweiten Hauses auf dem eigenen Grundstück ausgeschlossen war. Zudem wurde die Wahl von Lage und Form eines Neu- oder Anbaus erheblich eingeschränkt.
Wir Dassendorfer Sozialdemokraten hatten uns von Anfang an gegen diese Benachteiligungen ausgesprochen und 2010 dann die Rückabwicklung dieser B-Planänderungen initiiert. Leider ging das Änderungsverfahren nicht so zügig voran, wie wir uns das gewünscht hatten.
Gegenwärtig befindet sich das Verfahren im Stadium des „Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die öffentliche Auslegung endete kürzlich.